CDU Stadtverband Biberach

Anträge der CDU-Fraktion zum Haushalt 2024

Vorbemerkung:

 

Am 10.07.2023 hat der Gemeinderat ohne Gegenstimme (9 Enthaltungen) das Investitionsprogramm 2023 – 2028 ff. beschlossen. Bis auf zwei kleine Änderungen wurde das Investitionsprogramm exakt so beschlossen, wie es die Verwaltung eingebracht hatte. Seit mehreren Jahren war es, auf Vorschlag der Verwaltung, vereinbart, dass dieses Investitionsprogramm Bestandteil der Finanzplanung für den kommenden Haushalt ist. Dadurch sollten die Haushaltsberatungen von diesem Punkt entlastet werden.

Die CDU-Fraktion ist äußerst irritiert, dass die Verwaltung für den Haushalt 2024 von diesem Weg abgewichen ist, und das auch noch ohne jegliche Information! Dies hat zu völlig unnötigen ehrenamtlichen Doppelarbeiten geführt. Außerdem werden wir gezwungen, Anträge zu Themen zu stellen, die eigentlich vor wenigen Monaten abgearbeitet waren. Wir erwarten, dass das in Zukunft nicht mehr vorkommt!

 

 

1. Seite 280 + 359 + 425, GV Blosenberg

 

Laut Investitionsprogramm ist die Umsetzung 2025 bis 2027 beschlossen. Im Haushalt ist nur die Planung abgebildet, die Umsetzung ist in der Finanzplanung nicht dotiert. Wir beantragen, die notwendigen Mittel in die Finanzplanung 2025 – 2027 einzustellen sowie die VE im Haushalt zu erhöhen.

 

 

2. Seite 280 + 359 + 426, Verkehrsdrehscheibe Bahnhof

 

Laut Investitionsprogramm erfolgt eine Umsetzung ab 2025. Das Projekt wurde bereits mehrfach verschoben. Jetzt fehlen die Mittel in der Finanzplanung komplett. Wir beantragen, Mittel ab 2025 für die Umsetzung in die Finanzplanung aufzunehmen und die VE zu erhöhen. Gleichzeitig wird nach Möglichkeiten für Kostenreduktionen gesucht.

 

 

3. Seite 349, Sanierung Grundschule Stafflangen

 

Im Investitionsprogramm beschlossen: Planung 2026, Bau 2027. Mittel sind in der Finanzplanung so einzustellen.

4. Seite 240, Radschnellweg Ost-West

 

a) Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird uns umgehend vorgestellt. Dies war für das erste Halbjahr 2023 zugesagt (siehe Antwort der Verwaltung zu unserem Antrag Nr. 15 zum Haushalt 2023). Warum ignoriert die Verwaltung ihre eigenen Zusagen?

b) Laut Investitionsprogramm ist die Umsetzung für die Jahre 2025 und 2026 vorgesehen. Entsprechende Mittel werden in die Finanzplanung eingestellt.

 

 

5. Seite 353, Stadion Funktionsgebäude

 

Im Investitionsprogramm beschlossen: Planung 2026, Bau ab 2027. Mittel sind in der Finanzplanung entsprechend einzustellen.

 

 

6. Seite 427, Sanierung Hagenbucher Weg

 

Dieses Vorhaben wird seit Jahren immer wieder verschoben. Im Investitionsprogramm wurde es für eine Umsetzung 2024 beschlossen. Im Haushalt fehlt es komplett. Die notwendigen Mittel sind einzustellen. Die Verwaltung erläutert detailliert, warum sie das Vorhaben, nur 3 Monate nach dem Beschluss auf Vorschlag der Verwaltung, nicht mehr für notwendig hält.

 

7. Seite 347 + 460, Erhöhung des Eigenkapitals der Stadtwerke Biberach GmbH

     für den Ersatzneubau Freibad

 

Die Mittel werden, gemäß der aktuellen Beschlusslage des Gemeinderats, gestrichen. Es erfolgt eine Fremdfinanzierung. Dadurch sind die Mittel für die von der Verwaltung verschobenen Projekte aus dem Investitionsprogramm frei (vgl. Anträge 1 – 6)

 

 

8. Seite 279 + 424, Überdachte Fahrradabstellplätze Kirchplatz

 

Das lange beschlossene Projekt wurde in der Umsetzung mehrfach verschoben. Wir fordern eine Umsetzung tatsächlich in 2024! Warum betragen die Kosten nur noch 100.000 € statt 250.000 €?

 

9. Seite 156

Laut der Darstellung aller städtischen Einrichtungen mit der entsprechenden Betriebsform, ist der Kiga Hirschberg mit der Betriebsform Altersgemischt von
2 – 6 Jahren in allen Gruppen genannt. Davon sind  2 Gruppen als VÖ und 4 als GT- Gruppen formuliert.    Wir beantragen genau dieses auch so umzusetzen, somit schaffen wir 124 Kindergartenplätze, die ja dringend benötigt werden. In der Einladung zur Schaustelle Kindergarten Hirschberg steht die Betriebsform 1 – 6 Jahre, diese würde nur 90 Plätze schaffen und   in Anbetracht der Platzmangelsituation insgesamt halten wir dies für das falsche Signal den Familien gegenüber.

 

 

10. Seite 253 – 254, Förderprogramm Klimaschutz, Klimaanpassung, Biodiversität, Starkregen

 

Das bisherige Umweltschutz-Förderprogramm war mit 80.000 € dotiert, die Zuschüsse an die Bürger für Hochwasserschutz mit 50.000 €. Beide Programme wurden im neuen Programm zusammengefasst und sind jetzt mit 100.000 € dotiert. Die Verwaltung legt dar, wie stark das Programm in Anspruch genommen wird und wie viele Zuschüsse abgerufen werden. Bei Gefahr einer Überzeichnung kommt die Verwaltung rechtzeitig auf den Bauausschuss wegen einer Erhöhung der Mittel zu.

 

 

11. Seite 285, Winterdienst in den Wohnstraßen

 

Der Ansatz für diese notwendige Dienstleistung für unsere Bürgerinnen und Bürger wird wieder um 25.000 € erhöht. Entgegen der Erläuterung im Haushaltsplan wurde dieser Posten bei der Klausurtagung zur Haushaltskonsolidierung eben nicht gestrichen. Es sollte erst eine Vorlage erstellt werden, die noch nicht vorliegt. Der Tenor der Vorberatungen war, dass die Leistung bleiben soll.

 

 

12. Seite 245 + 357, Zuschüsse für private Sanierungen denkmalgeschützter

      Häuser

 

Der Ansatz wurde letztes Jahr von langfristig 100.000 € auf 50.000 € reduziert. Die Verwaltung erstellt einen Bericht über die Inanspruchnahme in den vergangenen Jahren und das erwartete Volumen in den nächsten Jahren. Bevor Sanierungsprojekte wegen fehlender Haushaltsmittel scheitern, informiert die Verwaltung den Bauausschuss mit einer Vorlage.

 

 

13. Seite 262, Friedhofsgebühren 

 

Im 2. Absatz der Anmerkung zu 05–02 wird der erste Satz gestrichen, es sei das Ziel, im Friedhofsbereich eine möglichst volle Kostendeckung zu erreichen. Auch der letzte Absatz bezüglich einer nicht angezeigten Subventionierung wird gestrichen. Beides entspricht nicht der aktuellen Beschlusslage des Gemeinderats.

 

 

14. Seite 258 + 260 + 357+ 422, Gigelberg, Lindele, Grünzug Flugplatz

 

Die bisherige Aussage war, dass diese Projekte über einen Zuschuss von 90% finanziert werden. Dabei war klar, dass es auch einen Anteil an nicht förderfähigen Kosten gibt. Allerdings bleibt jetzt, bei deutlich gestiegenen Gesamtkosten auf 6,28 Mio., die Förderung bei 2,48 Mio., also nur noch 39%. Der Anteil der nicht förderfähigen Kosten ist demnach immens. Dies wurde uns bisher so nicht kommuniziert. Vor der weiteren Planung und Umsetzung erstellt die Verwaltung eine Vorlage und zeigt auf, welche nicht förderfähigen Elemente bisher Bestandteil dieser Projekte sind und wie diese reduziert werden können.

 

 

15. Seite 422, Grünzug Wolfental

 

Hier wird ein Zuschuss von 80% auf die Gesamtsumme von 3 Mio. angesetzt und auch genauso berechnet. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass hier komplett förderfähige Kosten vorliegen (siehe oben). Bei weiteren Planungen wird darauf geachtet, dass vorwiegend förderfähige Kosten anfallen. Es wird von Anfang an offen kommuniziert, wie hoch die Förderung real ausfällt.

 

16. Seite 361, Energiezentrale Innenstadt Nord

 

Eine Zeile mit diesem Titel wird, noch ohne Dotierung, in die Finanzplanung aufgenommen. Dies dient als Merkposten für diese notwendige Entwicklung.

17. Seite 349 + 413, Stadtbierhalle

 

Es wird ein Sperrvermerk angebracht. Das Projekt ist neu und bisher nicht beschlossen. Gleichzeitig werden beschlossene Projekte von der Verwaltung geschoben. Wir befürworten das Projekt grundsätzlich, sind jedoch für eine spätere Umsetzung. Außerdem sollte bei so kleinen Projekten die Planung im Haus erfolgen und nicht fremdvergeben werden.

 

 

     18. Seite 275 + 284, Abriss Überführung Haltepunkt Süd

 

Der Abriss sollte nicht erfolgen, bevor es eine Vereinbarung mit der Bahn über Neuaufbau und Finanzierung der Überführung gibt. Wir beantragen die Anbringung eines Sperrvermerks.

 

 

19. Seite 426, Kreisel Riedlinger Straße/Steigmühlstraße

 

Der Kreisel wurde vom Gemeinderat nicht beschlossen. Die Mittel sind zu streichen.

 

20. Antrag zum Stellenplan 2024 (Personalvorlage 2023/157, Anlage 1, S. 1)

 

In allen Amtsbereichen findet ein Umstieg auf eine digitalisierte Verwaltung / Dokumentenmanagement statt.

Die für 2024 projektierte „Zentrale Scanstelle“ wird für eine Übergangszeit befristet auf 2 Jahre eingerichtet.

 

Friedrich Kolesch – Fraktionsvorsitzender